Über 100 Sulzbacher Grundstücke im Visier

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von Michael Linke
Michael Linke ||
Oktober 2026


Über 100 Sulzbacher Grundstücke im Visier

Beim geplanten Bau der Ortsumgehung St 2309 blicken viele Bürgerinnen und Bürger verständlicherweise zuerst auf die eigentliche Trasse und das Asphaltband. Doch wer die amtlichen Fachgutachten des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg (Vorentwurf 2026) Seite für Seite auswertet, stößt auf eine zweite, bislang kaum bekannte Dimension des Flächenentzugs:

Für den gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ausgleich plant der Freistaat Bayern den dauerhaften Zugriff auf über 100 Grundstücke auf Sulzbacher Gemarkung – weit über die eigentliche Straßentrasse hinaus!

Während die Planungsunterlagen durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bereits zur End-Prüfung und Erteilung des Gesehenvermerks an die Regierung von Unterfranken (Würzburg) sowie an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (München) übermittelt wurden, wissen die allermeisten betroffenen Eigentümer, Landwirte, Pächter und Vereine bis heute nicht, dass ihre Flächen fest verplant sind. Der Grund: Das offizielle Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 10) verbleibt im Vorentwurfsstadium aus Datenschutzgründen behördenintern.

Vor dem Hintergrund des im Marktgemeinderat geplanten Ratsbegehrens (Bürgerentscheid nach Art. 18a BayGO) hat die Wählergemeinschaft ZAG (Zukunft Aktiv Gestalten) gemeinsam mit ihren Marktgemeinderäten die Initiative für lückenlose Transparenz ergriffen und einen förmlichen Antrag an Ersten Bürgermeister Markus Krebs und die Marktverwaltung gerichtet: Vor einem Bürgervotum müssen alle Betroffenen umfassend informiert sein!

Hier finden Sie die detaillierten Fakten aus den behördlichen Planungsakten (Unterlagen 9.1 bis 9.4 sowie Unterlage 13), alle Flurstückslisten und hochauflösende Luftbildkarten zum Abgleich mit den Veröffentlichungen auf ou-sulzbach-am-main.de.


🗺️ Gesamtübersicht: Über 12 Hektar Flächeninanspruchnahme in Sulzbach

Die detaillierte Auswertung der landschaftspflegerischen Planungsakten (Unterlage 9.1 LBP-Übersichtslageplan, Unterlage 9.4 Kompensationsbilanzierung) zeigt das Gesamtausmaß: Zusammengenommen beansprucht die Planung auf Sulzbacher Flur über 12 Hektar Grund und Boden – bestehend aus dem eigentlichen Straßenkörper und drei großen naturschutzfachlichen Ausgleichskomplexen.

Gesamtübersicht über alle 108 Ausgleichsflurstücke und die Trasse der OU Sulzbach St 2309
Gesamtübersicht: Lage aller 108 amtlich gelisteten Ausgleichsflurstücke (Orange = 18 A_CEF, Grün = 22 A_FFH, Rot = 23 A) im Verhältnis zur geplanten Neubautrasse St 2309neu.
Kartengrundlage: DOP20 Luftbild und ALKIS-Flurstücke © Bayerische Vermessungsverwaltung (CC BY 4.0). Fachdaten: Vorentwurf OU Sulzbach 2026 (Staatliches Bauamt Aschaffenburg). Hinweis: Vereinfachte Trassenannahme, da für den Straßenkörper keine offizielle Betroffenenliste vorliegt.

Die Flächenbilanz auf einen Blick:

Bereich / MaßnahmeZweck & behördlicher ZielzustandBeanspruchte FlächeAmtliche FundstelleBetroffene Grundstücke
Straßenkörper & BaufeldFahrbahn, 15 Brücken-/Trogbauwerke, Dämme, Böschungen85.310 m² (8,53 ha)Unterlage 13, S. 21 (KBK 1.100.1)ca. 168 Flurstücke (kartografisch ermittelt, Näherungswert)
Maßnahme 18 A_CEFSandmagerrasen & Lesesteinriegel (Zauneidechse)22.700 m² (2,27 ha)Unterlage 9.3, S. 39–41; U 9.2 Blatt 648 Flurstücke (amtlich in U 9.3)
Maßnahme 22 A_FFHExtensivierung zu FFH-Mähwiesen (Düngeverbot)12.300 m² (1,23 ha)Unterlage 9.3, S. 51–53; U 9.2 Bl. 1 & 213 Flurstücke (amtlich in U 9.3)
Maßnahme 23 AWeichholzaue & Uferbiotop am Mainca. 15.000 m² (1,5 ha)Unterlage 9.3, S. 54–57; U 9.2 Blatt 448 Flurstücke (amtlich in U 9.3)
GesamtbeanspruchungDauerhafter Flächenentzug Sulzbach> 120.000 m² (> 12 ha)Unterlagen 09 & 13Über 270 Parzellenkontakte

*Hinweis zur Methodik: Die Flurstücke der Ausgleichsmaßnahmen 18, 22 und 23 sind amtlich in den Planungsunterlagen benannt. Die Flurstücke für den Straßenkörper wurden mangels öffentlich ausgelegtem Grunderwerbsverzeichnis kartografisch ermittelt (Näherungswerte).


🛣️ Die Trasse selbst: 8,53 ha reiner Straßengrunderwerb

In der behördlichen Kostenberechnung (Unterlage 13, Seite 21, Kosten-Berechnungs-Katalog 1.100.1) beziffert das Staatliche Bauamt den dauerhaften Grunderwerb allein für den Straßenkörper auf 85.310 m² (8,53 Hektar). Hinzu kommen erhebliche Flächen für die vorübergehende Inanspruchnahme als Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsstreifen.

ℹ️ Wichtiger Hinweis zu den Trassenflächen & Liegenschaftskataster: Da das Staatliche Bauamt Aschaffenburg das offizielle Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 10) unter Verschluss hält, gibt es von Amts wegen keine öffentlich ausgelegte Liste der Trassenflurstücke. Für unsere kartografische Analyse haben wir das 20–40 m breite Straßenbaufeld (Trassenachse aus Unterlage 05 und 09) mit dem amtlichen ALKIS-Liegenschaftskataster verschnitten: 166 Flurstücke auf Sulzbacher Gemarkung werden direkt durchschnitten oder überbaut (siehe Flurstücksliste unten).
Geplante Trasse und Straßenbaufeld der St 2309 neu
Das Straßenbaufeld der St 2309neu: Vom Nordanschluss (km 0+180) über die 15 Ingenieurbauwerke bis zum Südanschluss an der B 469 (km 3+480).
Kartengrundlage: DOP20 Luftbild mit schwarzem ALKIS-Parzellengitter © Bayerische Vermessungsverwaltung (CC BY 4.0). Fachdaten: Vorentwurf OU Sulzbach 2026 (Staatliches Bauamt Aschaffenburg).

🔎 Was die offiziellen Akten wirklich planen (Unterlage 9.3)

In den landschaftspflegerischen Maßnahmenblättern (Unterlage 9.3, Stand Juni/Juli 2026) ist detailliert festgeschrieben, wie massiv in die Sulzbacher Flur eingegriffen werden soll:

1. Vernichtung von 2,27 Hektar bestem Ackerland (Maßnahme 18 A_CEF)

(Amtliche Fundstelle: Unterlage 9.3, Seiten 39–41/68 sowie Unterlage 9.2, LBP-Maßnahmenplan Blatt 6)

Für die Umsiedlung der Zauneidechse sollen im Gewann Höllgraben 48 intensiv bewirtschaftete Ackerflurstücke abgegraben, mit Sandmagerrasen und Steinriegeln überformt und der landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden:

Maßnahme 18 A_CEF: Vernichtung von 2,27 Hektar Ackerland für Zauneidechsen-Ausweichhabitate
Maßnahme 18 A_CEF: 48 intensiv bewirtschaftete Ackerflurstücke im Gewann Höllgraben sollen für Zauneidechsen umgewandelt werden.
Kartengrundlage: DOP20 Luftbild und ALKIS-Flurstücke © Bayerische Vermessungsverwaltung (CC BY 4.0). Fachdaten: Vorentwurf OU Sulzbach 2026 (Staatliches Bauamt Aschaffenburg).

Ausgangszustand (IST-Zustand): Die Gutachter halten fest: Es handelt sich um „Intensiv bewirtschaftete Äcker (Biotoptyp A11) und Segetaläcker (A12)“. Das sind fruchtbare Böden, die von örtlichen Sulzbacher Landwirten gepflügt und geerntet werden.

Grundbuchbelastung nach § 11 BayKompV: Den Eigentümern soll eine dauerhafte dingliche Dienstbarkeit im Grundbuch auferlegt werden.

Absolutes Umbruchverbot: Ein einmal umgewandelter Acker darf nie wieder gepflügt oder landwirtschaftlich ertragreich bewirtschaftet werden.

Historische Realteilung: Weil die Parzellen im Gewann Höllgraben als extrem schmale Handtuchstreifen angelegt sind, greift die Behörde auf 48 Flurstücke gleichzeitig zu, um auf 2,27 Hektar zusammenhängende Fläche zu kommen.

Zeitliche Bau-Falle: Die Maßnahme muss laut Gutachten mindestens drei Jahre vor Beginn der eigentlichen Straßenbauarbeiten voll funktionsfähig angelegt sein.


2. Extensivierung von 1,23 Hektar Grünland (Maßnahme 22 A_FFH)

(Amtliche Fundstelle: Unterlage 9.3, Seiten 51–53/68 sowie Unterlage 9.2, LBP-Maßnahmenpläne Blätter 1 & 2)

Im europäischen FFH-Schutzgebiet „Mainaue zwischen Sulzbach und Kleinwallstadt“ (DE-6121-371) zerstört die Trasse wertvolle Mähwiesen (LRT 6510). Zur gesetzlichen „Kohärenzsicherung“ verlangt das Fachgutachten die dauerhafte Extensivierung von 12.300 m² Wirtschaftsgrünland über 13 Flurstücke mit strikten Bewirtschaftungsbeschränkungen und Düngeverboten.

Die Maßnahme gliedert sich in zwei Teilbereiche:

Teil 1: Aue Süd am Altenbach (11 Flurstücke)

Südlich der Ortslage sollen artenarme Wiesen durch Schnittauflagen, striktes Düngeverbot und Nachsaatverbote zu artenreichen Glatthaferwiesen aufgewertet werden:

Maßnahme 22 A_FFH Teil 1: Südlicher Wiesenkomplex am Altenbach
Maßnahme 22 A_FFH (Teil 1): 11 Grünlandparzellen am Altenbach / Mainaue Süd mit strikten Düngebeschränkungen.
Kartengrundlage: DOP20 Luftbild und ALKIS-Flurstücke © Bayerische Vermessungsverwaltung (CC BY 4.0). Fachdaten: Vorentwurf OU Sulzbach 2026 (Staatliches Bauamt Aschaffenburg).

Teil 2: Zentraler Mainbogen (Flurstücke 4166 und 4167)

Direkt am Mainbogen liegen zwei Schlüsselgrundstücke:

Flurstück 4166: Ein großer Grünlandkomplex direkt im Bogen des Mains.

Flurstück 4167: Das über 3,2 Kilometer lange, zusammenhängende Ufergrundstück des Marktes Sulzbach, das sich vom Altenbach bis zur nördlichen Gemarkungsgrenze erstreckt.

Maßnahme 22 A_FFH Teil 2: Wiesenkorridor im zentralen Mainbogen
Maßnahme 22 A_FFH (Teil 2): Grünlandextensivierung im zentralen Mainbogen auf den Flurstücken 4166 und 4167.
Kartengrundlage: DOP20 Luftbild und ALKIS-Flurstücke © Bayerische Vermessungsverwaltung (CC BY 4.0). Fachdaten: Vorentwurf OU Sulzbach 2026 (Staatliches Bauamt Aschaffenburg).

3. Zugriff auf den ehemaligen Campingplatz und private Nutzgärten (Maßnahme 23 A)

(Amtliche Fundstelle: Unterlage 9.3, Seiten 54–57/68 sowie Unterlage 9.2, LBP-Maßnahmenplan Blatt 4)

Am nördlichen Mainufer plant das Staatliche Bauamt die Umwandlung eines ca. 1,5 Hektar großen Uferstreifens (48 Flurstücke) in ein Weichholzauen-Biotop:

Maßnahme 23 A: Ehemaliger Campingplatz und private Nutzgärten am Mainufer
Maßnahme 23 A: 48 Parzellen im Bereich des ehemaligen Campingplatzes und privater Nutzgärten am Mainufer.
Kartengrundlage: DOP20 Luftbild und ALKIS-Flurstücke © Bayerische Vermessungsverwaltung (CC BY 4.0). Fachdaten: Vorentwurf OU Sulzbach 2026 (Staatliches Bauamt Aschaffenburg).

Betroffenheit privater Nutzgärten: Die behördliche Akte hält ausdrücklich fest, dass neben dem Areal des ehemaligen Campingplatzes auch private Nutzgärten und Kleingartenparzellen (Biotoptyp P22) beansprucht werden.

Absurde Lage: Das geplante Auenbiotop liegt unmittelbar neben dem nördlichen Rampenbauwerk der Neubautrasse, auf der künftig tausende Fahrzeuge mit Tempo 70 vorbeirauschen.

Kommunaler Verlust: Sulzbach verliert am Mainufer auf Jahrzehnte wertvolle Flächen für Naherholung, Vereinsleben und städtebauliche Gestaltung.


📋 Flurstücks-Atlas: Ist Ihr Grundstück betroffen?

Prüfen Sie anhand der amtlichen Katasternummern der Gemarkung Sulzbach, ob Ihre Grundstücke oder Pachtflächen in den behördlichen Maßnahmenblättern aufgeführt sind:

1. Maßnahme 18 A_CEF (2,27 ha Ackerumwandlung Höllgraben – 48 Flurstücke):

4358, 4359, 4360, 4362, 4363, 4364, 4365, 4366, 4369, 4370, 4371, 4372, 4373, 4374, 4375, 4376, 4377, 4378, 4379, 4380, 4381, 4382, 4384, 5822, 5824, 5827, 5828, 5829, 5830, 5831, 5832, 5833, 5834, 5835, 5836, 5840, 5841, 5842, 5843, 5844, 5845, 5845/2, 5846, 5847, 5848, 5849, 5850, 5958/2

2. Maßnahme 22 A_FFH (1,23 ha Grünlandextensivierung – 13 Flurstücke):

3861, 3929, 3930, 3934, 4166, 4166/9, 4166/10, 4166/11, 4166/12, 4166/13, 4166/14, 4166/16, 4167

3. Maßnahme 23 A (Ehemaliger Campingplatz & Privatgärten Mainufer – 48 Flurstücke):

4167, 4167/2, 7385, 7386, 7387, 7393, 7395, 7396, 7397, 7398, 7399, 7400, 7401, 7404, 7406, 7410, 7416, 7417, 7423, 7424, 7432, 7443, 7444, 7446, 7447, 7450, 7451, 7463, 7464, 7465, 7466, 7467, 7468, 7469, 7470, 7470/2, 7470/3, 7470/4, 7470/5, 7470/6, 7470/7, 7470/8, 7470/9, 7470/10, 7470/11, 7470/12, 7471, 7472

4. Straßenkörper, Rampen & Baufeld der St 2309neu (Über 225 betroffene Flurstücke):

(Ermittelt durch fachtechnische Verschneidung der amtlichen Lagepläne aus Unterlage 05 mit dem ALKIS-Liegenschaftskataster):

⚠️ Wichtiger Hinweis: Kartografisch ermittelte Flurstücksnummern (FSN) Da das Staatliche Bauamt das offizielle Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 10) unter Verschluss hält, gibt es keine amtlich ausgelegte Liste der Trassenflurstücke. Alle nachfolgenden Flurstücksnummern des Straßenkörpers wurden von uns kartografisch durch Verschneidung der Planungsachse (Unterlage 05) mit dem ALKIS-Kataster ermittelt. Es handelt sich um Näherungswerte – wir können daher nicht mit letzter Gewissheit sagen, ob exakt alle diese Grundstücke beansprucht werden oder Randbereiche verschont bleiben.

🌉 Wichtiger Hinweis zur Verkehrsführung: Die Anbindung an die autobahnähnliche B 469 erfolgt nicht im Süden, sondern im Westen über die „Blaue Brücke“ (Mainbrücke der St 2309 / Roland-Schwing-Brücke) hinüber nach Niedernberg. Im Süden schließt die Trasse an die bestehende Staatsstraße in Richtung Kleinwallstadt an.

Nordabschnitt: Anschluss Nord & Kreisel (Bau-km 0+180 bis 1+100):
Der geplante dreiarmige Kreisverkehr zur Anbindung der alten Ortsdurchfahrt (Bauwerk 02 über die Westfrankenbahn) liegt unmittelbar an der Gemarkungsgrenze und greift auf die Gemarkung Obernau der kreisfreien Stadt Aschaffenburg über.
Sulzbacher Flurstücke im Nordbereich (kartografisch ermittelt, Näherungswerte ohne behördliche Gewähr):
4167, 4167/2, 4244, 4255, 5901, 5909, 5911, 6383, 6387, 6407, 6411, 6415, 6446, 6474, 6476, 6480, 6500, 6536, 6543, 6551, 6554, 6563, 6571, 6625, 6700/2, 6702, 6735, 6756, 6769, 6771, 6832, 6846, 6907, 6916, 6920, 6974, 7000, 7218/1, 7403, 7404, 7405, 7406, 7407/2, 7408, 7410, 7411, 7412, 7414, 7416, 7418, 7421, 7424/2, 7426, 7463, 7470, 7470/3, 7470/4, 7470/5, 7470/6, 7470/9, 7470/12, 7784, 7786, 7787, 7788, 7788/1, 7788/2, 7788/4, 7788/5, 7788/6, 7788/7, 7791, 7792, 7793, 7794, 7795, 7796, 7797, 7798, 7799, 7800, 7801, 7802, 7804, 7806, 7807, 7808, 7809, 7810, 7812, 7813, 7814, 7815, 7816, 7817, 7818, 8029, 8030, 8032, 8035, 8045/1, 8063, 8067/2, 8069, 8070, 8071, 8073, 8074, 8077, 8079, 8085 sowie Anschlussflächen auf Gemarkung Obernau (Stadt Aschaffenburg).

Mittelabschnitt: Bahnbegleitend & Ortsrand Sulzbach (Bau-km 1+100 bis 2+650):
Sulzbacher Flurstücke im Mittelabschnitt (kartografisch ermittelt, Näherungswerte ohne behördliche Gewähr):
3581/1, 3956, 4362, 4419, 4429, 4434, 4435, 4441, 4443, 4448, 4451, 4454, 4457, 4460, 4461, 4462, 4468, 4475, 4476/2, 4479, 4486, 4488/2, 4489, 4490, 4491, 4496/2, 4509/2, 4510/2, 4511/3, 4512, 4513, 4514, 4519, 4521, 4524/4, 4532/2, 4535/2, 4536/2, 4539, 4542, 4543, 4546, 4547, 4548, 4549, 4550, 4552, 4553, 4555, 4556, 4558, 4562, 4564, 4565, 4566, 4567, 4568, 4568/2, 4571, 4574, 4575, 4583, 4586, 4588, 4589, 4590, 4593, 4597, 5822, 5824, 5832, 5846, 5849, 5853, 5854, 5858, 5861, 5862, 5873, 5885, 5886, 5908, 5919, 5920, 5923/2, 5926/2, 5930, 5938/2, 5945, 5951/2, 5954/2, 5963

Südabschnitt & Andienung Sulzbach (Bau-km 2+650 bis 3+480):
Westlich der Bahn – Haupttrasse St 2309neu Richtung Kleinwallstadt (kartografisch ermittelt, Näherungswerte ohne behördliche Gewähr):
3623, 3721, 3723, 3726, 3726/2, 3728, 3730, 3731, 3734, 3736, 3738, 3741, 3742, 3743, 3745, 3747, 3751, 3755, 3757, 3759, 3764, 3774, 3776, 3783, 3787/2, 3789, 3790, 3792, 3800, 3801, 3803, 3806, 3807, 3808, 3809, 3810, 3811, 3812, 3813, 3817, 3831, 3856, 3878, 3879, 3884, 3888, 3890, 3891
Östlich der Bahnlinie – Überführungsbrücke BW 15Ü, Rampenschleife & Alte Kleinwallstädter Straße (kartografisch ermittelt, Näherungswerte ohne behördliche Gewähr):
4641/4, 4645/2, 4647, 4647/2, 4676, 4679, 4679/2, 4682, 4683/2, 4684, 4700, 4701, 4702, 4703, 4704, 4705, 4706, 4707/2, 4708, 4709, 4710, 4711, 4718, 4756, 4758, 4759, 4779, 4782, 4783, 4785, 4794, 4795, 4800, 4804, 4805, 4806, 4807, 4808, 4809, 4810, 4811, 4812, 4813, 4814, 4815, 4816, 4817, 4818, 4819, 4820, 5174, 5181/1, 5185, 5186/1, 5187/1, 5190/1, 5191/1, 5193/1, 5194, 5198, 5203, 5207, 5208, 5208/3, 5228/10, 5228/11, 5228/12, 5228/13, 5228/14, 5228/15, 5228/16, 5228/18, 5228/19, 5228/21, 5228/22


🏛️ Was die Wählergemeinschaft ZAG fordert: Volle Transparenz vor dem Ratsbegehren

Niemand in Sulzbach darf vor vollendete Tatsachen gestellt oder uninformiert an die Wahlurne gerufen werden! Die beiden Vorsitzenden der Wählergemeinschaft ZAG, Andrea Heidel (1. Vorsitzende) und Patrick Komorowski (2. Vorsitzender), sowie die ZAG-Gemeinderäte haben daher folgenden förmlichen Antrag an Ersten Bürgermeister Markus Krebs und die Marktverwaltung gerichtet:

  1. Parzellenscharfer Berichtsauftrag:
    Die Marktverwaltung muss dem Gemeinderat und der Bürgerschaft eine vollständige, parzellenscharfe Aufstellung aller betroffenen Grundstücke vorlegen – sortiert nach Eigentumsverhältnissen (Gemeinde, Staat, Privat).
  2. Schriftliche Information ALLER Betroffenen:
    Ausnahmslos alle betroffenen Eigentümer, Landwirte, Pächter, Vereine, Kirchengemeinden und Erbengemeinschaften müssen unverzüglich und aktiv durch das Rathaus schriftlich über die geplante Inanspruchnahme informiert werden.
  3. Öffentliche Auslegung im Rathaus & Bürgerversammlung:
    Die Pläne und Flurstückslisten müssen für jedermann im Rathaus einsehbar sein und auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutert werden.
  4. Prüfung bestehender gemeindlicher Ökokonten (§ 16 BNatSchG):
    Die Verwaltung muss prüfen, ob bereits geschaffene ökologische Aufwertungsflächen auf Sulzbacher Gemarkung als Ökokonto-Maßnahmen angerechnet werden können, um den Entzug unserer ertragreichen Ackerböden zu verhindern.

🗺️ Kartengrundlage & amtliche Fundstellen

Geobasisdaten & Liegenschaftskataster:
Kartengrundlage: DOP20 Luftbild und ALKIS-Flurstücke © Bayerische Vermessungsverwaltung (CC BY 4.0).

Offizielle Fachplanungsdaten des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg:
Alle öffentlich zugänglichen Vorentwurfsunterlagen finden Sie auf dem offiziellen Projektportal unter ou-sulzbach-am-main.de (bzw. ou-sulzbach-main.de/downloadbereich):
• Unterlage 01: Erläuterungsbericht (S. 155)
• Unterlage 05: Lagepläne Trasse (km 0+180 bis 3+480)
• Unterlage 09.1: LBP-Übersichtslageplan
• Unterlage 09.2: LBP-Maßnahmenpläne (Blätter 1, 2, 4, 6)
• Unterlage 09.3: LBP-Maßnahmenblätter (Blatt 18 A_CEF S. 39–41, Blatt 22 A_FFH S. 51–53, Blatt 23 A S. 54–57)
• Unterlage 09.4: Kompensationsbilanzierung (1.065.189 Biotopwertpunkte)
• Unterlage 13: Kostenberechnung (Grunderwerb KBK 1.100.1 S. 21, 85.310 m²)
Hinweis: Das parzellenscharfe Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 10) wird vom Staatlichen Bauamt nicht öffentlich bereitgestellt. Da somit keine amtliche Liste der für den eigentlichen Straßenkörper betroffenen Grundstücke vorliegt, wurde für das Straßenbaufeld ein vereinfachter Trassenverlauf auf Basis der Lagepläne (Unterlage 05) angenommen. Die Flurstücke der Ausgleichsmaßnahmen (18 A_CEF, 22 A_FFH, 23 A) sind hingegen den behördlichen Maßnahmenblättern (Unterlage 9.3) direkt entnommen.


🍻 Kommen Sie vorbei: ZAG-Stammtisch am 5. November!

Sie möchten mehr über die Planungen erfahren, haben Fragen zu Ihrem Grundstück oder wollen sich mit uns austauschen? Kommen Sie doch einfach vorbei!

Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Landwirte herzlich zu unserem nächsten Stammtisch ein:
📅 Donnerstag, 05.11.2026 um 19:30 Uhr
📍 Café Duck-Dich, Soden (Details & Anfahrt →)


Haben Sie Fragen zu Ihrem Grundstück oder möchten Sie die Arbeit der ZAG unterstützen?
Wählergemeinschaft Zukunft Aktiv Gestalten (ZAG) Sulzbach am Main
E-Mail: info@zag-sulzbach.de • Web: www.zag-sulzbach.de

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