
Fragen an unsere MGR
Ich beziehe mich auf den Artikel im Main Echo Onlineausgabe vom 31.01.2021 Überschrift: “Leistungsfähigkeit des Kreisels”: Keine neuen Zebrastreifen in Sulzbach, Autor Martin Roos
Zitat:
Querungshilfen am neuen Kreisverkehr Eine Anfrage beim Staatlichen Bauamt ergab, dass die Querungshilfen im Bereich des neu errichteten Kreisverkehrs nicht als Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) ausgebildet werden. Das Staatliche Bauamt folgt hier einschlägigen Hinweisen und Sicherheitsbedenken der Obersten Baubehörde. Auch würden Fußgängerüberwege die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs in den nachmittäglichen Spitzenzeiten beeinträchtigen.
Zu dem Artikel hätte ich ein paar Anmerkungen:
Sulzbach will also seine Attraktivität steigern - leider nur für den (überregionalen) Autoverkehr. Warum nicht für die gehenden Mitbürger?
Ein Zebrastreifen hilft gerade den alten und jungen Menschen bei der Überquerung einer vielbefahrenen Straße. Wenn keine Querunghilfen errichtet werden würde wären alle Fußgänger auf das Wohlwollen der Autofahren angewiesen. Erst wenn ein Autofahrer stehenbleibt könnten sie auf die andere Straßenseite wechseln, das würde auch ein Zebrastreifen erwirken aber mit Vorfahrt für den Fußgänger.
Der Kreisel alleine bewirkt schon eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs. Warum ein Zebrastreifen, der kaum genutzt werden würde, jetzt “einschlägige Sicherheitsbedenken” hervorruft ist mir nicht ersichtlich.
Meinem Empfinden nach gibt nicht so viele Menschen die die Straßen queren wollen. Daher stellt sich mir die Frage wodurch die Leistungsfähigkeit des Kreisels, ergo Rückstauungen, entstehen könnten.
Anstatt die Attraktivität für den Autoverkehr in Sulzbach durch solche Maßnahmen zu steigern, sollten wir doch lieber versuchen die Durchfahrt unattraktiver zu gestalten um letztendlich die Gefahren, die eine vielbefahrene Straße mit sich bringt, zu reduzieren.
Daher stellen sich mir folgende Fragen:
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Warum wird in unserem Ort der Autoverkehr über die Belange von Fußgängern gestellt?
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Was konkret waren die Sicherheitsbedenken der Obersten Baubehörde?
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Wurde untersucht mit wie vielen Straßenüberquerungen zu rechnen ist - ist das überhaupt relevant um die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehr zu mindern?
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Es gibt es nur nachmittägliche Verkehrs-Spitzenzeiten?
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Wurde auch das “neue” Pflegeheim angesprochen? Evtl wollen Angestellte oder Bewohner mit dem Bus Richtung AB fahren - dafür müssten sie eigentlich “nur” die Straße überqueren.
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Wie war das Abstimmungsergebnis zu diesem Punkt im MGR?
Andrea Heidel:
Zunächst einmal gilt festzuhalten: Es gab zu diesem Punkt meines Wissens bisher keine Abstimmung, nur einen Antrag auf einen Ortstermin, um die Überquerung besser auszugestalten. Von der Verwaltung wurde daraufhin erwähnt, dass eine Anfrage an das Staatliche Bauamt (STBA) bereits erfolgt ist. Das Ergebnis dieser Anfrage war das oben Zitierte, nämlich dass das STBA auf Sicherheitsbedenken der Obersten Baubehörde sowie die Verminderung der Leistungsfähigkeit des Kreisels zu Spitzenzeiten verwiesen hat.
Zur Rechtslage möchte ich gerne ausführen, dass mit den aktuell ausgebauten Querungshilfen jedes aus dem Kreisel fahrende Fahrzeug dem Fußgänger bzw. Radfahrer Vorfahrt gewähren muss. Bei den Einfahrten in den Kreisel hat bei Querungshilfen das Fahrzeug Vorfahrt vor dem Fußgänger bzw. Radfahrer. Relativ kompliziert also.
Bei einem Zebrastreifen hat immer der Fußgänger bzw. der sein Fahrrad schiebende Radfahrer Vorfahrt vor den Fahrzeugen, egal, ob Ein- oder Ausfahrt. Relativ einfach also.
Meines Erachtens kann die o.g. kategorische Ablehnung seitens des STBA zu einem Ausbau von Zebrastreifen ohne Kenntnis der täglichen Straßenquerungen so gar nicht ausgesprochen werden.
Zum Argument Verminderung der Leistungsfähigkeit des Kreisels gibt es ja nur die zwei Möglichkeiten:
1. Es gibt nur wenige Menschen und
2. Es gibt viele Menschen, die den Kreisverkehr zu Fuß queren möchten
Bei Punkt 1 kann das Argument einer Staubildung aufgrund wartender Fahrzeuge meiner Meinung nach nicht greifen. Für wenige Menschen kann sich der Verkehr genauso „fließend“ beruhigen, wie das beim Zebrastreifen an der Braunwarthsmühle der Fall ist. Denn an dieser Stelle entsteht meines Wissens auch kein nennenswerter Rückstau – obwohl hier wahrscheinlich viel mehr Menschen die Straße queren.
Bei Punkt 2 müssen wir nicht diskutieren: sollten täglich viele Menschen den Kreisverkehr zu Fuß queren, müssen diese Menschen geschützt werden! Also auch hier sind Zebrastreifen unumgänglich – natürlich auf die „Gefahr“ hin, dass die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs evtl. zu Spitzenzeiten gemindert wird.
Das Argument Sicherheitsbedenken greift in meinen Augen ebenso wenig, denn alle Fußgänger sind doch mit einem Zebrastreifen erheblich besser geschützt als ohne. Die aufzubringenden Zebrastreifen wären innerorts, von allen Seiten gut einsehbar und beleuchtet. Hier gibt es für mich keinen Unterschied zum Zebrastreifen an der Braunwarthsmühle, wo es bisher (meines Wissens) keine größeren Unfälle gab, weil der Fußgänger nicht blind auf die Fahrbahn tritt, sondern den Augenkontakt mit dem Fahrzeugführer sucht. Ich vermute auch, dass die wenigsten Autofahrer auf unseren Straßen Ortsunkundige sind, sich somit an die Gegebenheiten binnen kürzester Zeit gewöhnen und bei der Anfahrt auf den Kreisel ein wenig Dampf herausnehmen, um mögliche Fußgänger queren zu lassen.
FAZIT: Egal wie, für meine Begriffe müssen in dem Kreisverkehr dringend Zebrastreifen zum Schutz der Fußgänger angebracht werden! Die Belange unserer Fußgänger müssen den Belangen des fließenden Verkehrs gleichgestellt werden – im Übrigen im gesamten Ort. Deshalb werde ich in zeitnah einen entsprechenden Antrag formulieren.
Habt Ihr auch Fragen an unsere Gemeinderäte? Wir sind gerne bereit diese zu beantworten, sehr gerne auch über unsere Website. Meldet Euch unter mgr@zag-sulzbach.de